Zum Jahreswechsel kommt es bei der Post oft zu Neuerungen. Über die gestiegenen Paketpreise wird häufig berichtet, andere Änderungen finden hingegen wenig Beachtung. Dass es seit Beginn des Jahres eine neue Kennzeichnungspflicht beim Paketversand gibt, wissen deshalb die wenigsten. Hier findest Du alle Infos, die Du dazu wissen musst. Regelung im Postgesetz zum Schutz der Paketzusteller Kurz vor Weihnachten wurde eine neue Regelung angekündigt, die unter anderem dem Schutz der Paketzusteller dienen soll. Seit Juli 2024 gilt bereits, dass Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn technische Hilfsmittel vorhanden sind, die auch eine alleinige Auslieferung möglich machen. Das neue Postgesetz, das seit dem 1. Januar 2025 gilt, sieht diesbezüglich eine Pflicht zur Gewichtsangabe bei bestimmten Gewichten vor. Dadurch sollen Paketzusteller das Gewicht der Pakete besser einschätzen können. Exakt heißt es im Postgesetz (PostG) § 73 so: „Anbieter haben sicherzustellen, dass 1. Pakete, deren Einzelgewicht zehn Kilogramm, nicht aber 20 Kilogramm übersteigt, mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht sowie 2. Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das hohe Gewicht, der sich deutlich vom Hinweis nach Nummer 1 unterscheidet, gekennzeichnet sind, bevor diese den Bereich der Zustellung erreichen.“ Welche Pakete müssen gekennzeichnet werden? Während die Regel der zwei Zusteller erst für Pakete ab 20 kg greift, gilt die Kennzeichnungspflicht bereits für Pakete, die mehr als 10 Kilogramm auf die Waage bringen. Es ist also Pflicht, schwere Pakete ab jetzt genau zu wiegen, denn einen Ermessensspielraum beim Gewicht gibt es im neuen Postgesetz nicht. Nur schwere Retouren sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, da solch eine Regelung nicht alltagstauglich wäre. Wie wird das Gewicht auf einem Paket angegeben? Seit Anfang Januar musst Du als Versender auf dem Paket das Gewicht angeben, wenn es mehr als 10 bzw. 20 kg wiegt. Ob das Gewicht auf dem Versandschein geschrieben oder per Hand ergänzt wird, spielt dabei keine Rolle. Die Gewichtsangabe muss nur einfach verständlich und gut lesbar sein. Bei DHL muss sie sich zudem auf derselben Seite befinden wie die Aufschrift mit der Empfangsadresse und mindestens 1 x 1 cm groß seien, besser ist eine größere Kennzeichnung. Diese Regeln solltest du unbedingt beherzigen. Fazit Seien wir ehrlich: Privatpersonen verschicken selten Pakete, die über 10 kg oder sogar über 20 kg wiegen. Da Retouren nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen, wirst Du wahrscheinlich selten bis nie in die Verlegenheit kommen, Dein Paket zu wiegen und zu kennzeichnen. Wenn es dazu kommt, wiege aber besser genau nach und schreibe das Gewicht am besten groß neben oder auf das Versandlabel. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Feb 3, 2025 - 17:18
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