Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio

München – Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio können grundsätzlich nicht als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem im Fitnessstudio angebotenen und ärztlich... [weiter lesen]

Feb 2, 2025 - 23:02
 0
Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio
München – Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio können grundsätzlich nicht als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem im Fitnessstudio angebotenen und ärztlich... [weiter lesen]