[Familienzeit NRW 2025] Kostenloser Urlaub mit Vollverpflegung für Familien mit geringem Einkommen/Alleinerziehende/Kinderreiche/Handicap
Diakonie Ruhr-HellwegAuch in diesem Jahr fördert das Land NRW wieder Urlaube für sozial schwache Familien. Weitere Infos findet ihr in den Deals aus den Vorjahren:20242023Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, stellen Sie bitte einen Antrag über das Onlineportal familien.web. Bitte stellen Sie pro Familie nur einen Antrag. Eine Teilnahme an der Familienzeit NRW ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die 2024 an der Familienzeit NRW teilgenommen haben, in diesem Jahr nicht teilnahmeberechtigt.Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Antragsprüfung stimmen wir die Auswahl der Familienferienstätte, je nach Verfügbarkeit, mit Ihnen ab.Der Antrag kann jeweils für die anstehenden Ferien gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag innerhalb der folgenden Zeiträume, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.Antrag Osterferien: 06.02. - 29.02.2025 Antrag Sommerferien: 01.04. - 30.04.2025 Antrag Herbstferien: 01.07. - 31.07.2025Antrag Winterferien: 01.09. - 30.09.2025Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich(Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.) Was wird angeboten?Ein Familienurlaub mit mindestens drei bis maximal sechs Übernachtungen, je nach Kontingent, in einer Familienferienstätte in NRW oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.Wer kann die Förderung erhalten?Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung und geringem Einkommen.Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2024 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt im Jahr 2025 teilzunehmen.Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung und die nicht an der Familienerholung 2024 teilgenommen habe. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.Kosten:Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.Anreise:Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Bei Fragen dazu sind die Projektmitarbeiter unter der angegeben Telefonnummer und E-Mail Adresse Reisedienst gerne behilflich.Teilnehmende Familienferienstätten:Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/EifelHeinrich-Lübke HausFamilienferienstätte Matthias-Claudius-HausNatur Freunde Haus Käthe StrobelNatur Freunde Haus TeutoburgArche Noah MarienbergeFerienzentrum am DeichFeriendorf TieringenFerienstätte Haus Winfried SpiekeroogFerienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)Familienferiendorf HübingenFerien- und Erlebnisdorf SonnenmatteJugendgäste- und Bilsungshaus RothleimmühleFamilienferienstätte DorfweilFamilienferiendorf SchilligGästehaus FriesenhofKolpingferiendorf Herbstein VogelsbergdorfBildungs- und Ferienstätte EichsfeldEvangelische Familienbildungsstätte EbernburgHaus ZauberbergDiakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus am MeerFamilienferienpark DambeckFamilienferiendorf RerikFamilienferienstätte Stella MarisFamilienferienstätte Blinkfüer BorkumCVJM-Feriendorf Herbstein e.V.Familienferienstätte Kloster LoccumCaritas InseloaseDiakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus BarmenAWO Sano OberhofChristliches Gästehaus WesterwaldFamilienerholungs- und Tagungsstätte Sülzburg
Auch in diesem Jahr fördert das Land NRW wieder Urlaube für sozial schwache Familien. Weitere Infos findet ihr in den Deals aus den Vorjahren:
Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.
Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, stellen Sie bitte einen Antrag über das Onlineportal familien.web.
Bitte stellen Sie pro Familie nur einen Antrag. Eine Teilnahme an der Familienzeit NRW ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die 2024 an der Familienzeit NRW teilgenommen haben, in diesem Jahr nicht teilnahmeberechtigt.
Eine vorherige Buchung in einer Familienferienstätte ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Antragsprüfung stimmen wir die Auswahl der Familienferienstätte, je nach Verfügbarkeit, mit Ihnen ab.
Der Antrag kann jeweils für die anstehenden Ferien gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag innerhalb der folgenden Zeiträume, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
Antrag Osterferien: 06.02. - 29.02.2025
Antrag Sommerferien: 01.04. - 30.04.2025
Antrag Herbstferien: 01.07. - 31.07.2025
Antrag Winterferien: 01.09. - 30.09.2025
Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich
(Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.)
Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit mindestens drei bis maximal sechs Übernachtungen, je nach Kontingent, in einer Familienferienstätte in NRW oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
Wer kann die Förderung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung und geringem Einkommen.
Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2024 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt im Jahr 2025 teilzunehmen.
Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung und die nicht an der Familienerholung 2024 teilgenommen habe. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
Kosten:
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
Anreise:
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Bei Fragen dazu sind die Projektmitarbeiter unter der angegeben Telefonnummer und E-Mail Adresse Reisedienst gerne behilflich.
Teilnehmende Familienferienstätten:
- Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
- Heinrich-Lübke Haus
- Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
- Natur Freunde Haus Käthe Strobel
- Natur Freunde Haus Teutoburg
- Arche Noah Marienberge
- Ferienzentrum am Deich
- Feriendorf Tieringen
- Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
- Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)
- Familienferiendorf Hübingen
- Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
- Jugendgäste- und Bilsungshaus Rothleimmühle
- Familienferienstätte Dorfweil
- Familienferiendorf Schillig
- Gästehaus Friesenhof
- Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf
- Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
- Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
- Haus Zauberberg
- Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus am Meer
- Familienferienpark Dambeck
- Familienferiendorf Rerik
- Familienferienstätte Stella Maris
- Familienferienstätte Blinkfüer Borkum
- CVJM-Feriendorf Herbstein e.V.
- Familienferienstätte Kloster Loccum
- Caritas Inseloase
- Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus Barmen
- AWO Sano Oberhof
- Christliches Gästehaus Westerwald
- Familienerholungs- und Tagungsstätte Sülzburg