Stiftung Warentest kritisiert Apples Schutzfunktionen für Kinder

Die Stiftung Warentest hat sich gemeinsam mit dem SWR mit Apples Schutzfunktionen für Kinder befasst und stellt der in die Betriebssysteme der Apple-Geräte integrierten Technologie kein besonders gutes Zeugnis aus. So kritisieren die Tester, dass der Schutz vor nicht für Kinder geeigneten Inhalten unzulänglich ist und man die zugrunde liegenden Mechanismen zu leicht aushebeln kann. […]

Jan 22, 2025 - 11:01
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Stiftung Warentest kritisiert Apples Schutzfunktionen für Kinder

Die Stiftung Warentest hat sich gemeinsam mit dem SWR mit Apples Schutzfunktionen für Kinder befasst und stellt der in die Betriebssysteme der Apple-Geräte integrierten Technologie kein besonders gutes Zeugnis aus. So kritisieren die Tester, dass der Schutz vor nicht für Kinder geeigneten Inhalten unzulänglich ist und man die zugrunde liegenden Mechanismen zu leicht aushebeln kann.

Lücken in Apples Kinderschutz haben die Tester beispielsweise beim Zugriff auf Videos ausfindig gemacht. So sei es auch mit dem Apple-Kinder­konto eines 12-Jährigen möglich, anzügliche und frauenfeindliche Videos oder verstörende Aufnahmen von Unfällen und Szenen aus Horrorfilmen abzurufen. Für den Zugriff auf diese Inhalte wurde dem Bericht zufolge die YouTube-App verwendet.

Bildschirmzeit Screenshots

Die ebenfalls im Rahmen des Tests festgestellten Probleme, dass sich Apples Schutzmechanismen mit wenig Aufwand aushebeln lassen, sind altbekannt. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach darüber berichtet, dass Kinder immer wieder neue Wege finden, um beispielsweise zeitliche Beschränkungen beim Zugriff auf Spiele- oder Messenger-Apps zu umgehen. Apple zeigt nicht sonderlich viel Engagement, die in diesem Bereich bekannten Fehler zu beheben. So lassen sich vorhandene Einschränkungen auch unter der aktuellen iOS-Version 18.2.1 weiterhin umgehen.

Apple will die Problematik nicht kennen

Die Stiftung Warentest und der SWR haben Apple mit ihren Kritikpunkten konfrontiert und auf ihre Anfrage hin die für Apple üblichen ausweichenden Antworten erhalten. So würden sich die Inhaltsbeschränkungen lediglich auf von Apple selbst angebotene Apps beziehen und es sei zudem nötig, das Bild­schirm­zeit-Pass­wort der Eltern einzugeben, um die Funk­tion „Unterstützender Zugriff“ zu starten. Letzteres ist allerdings zum Ärger der betroffenen Eltern genau nicht der Fall.

Apple hat immerhin auch mitgeteilt, dass man den Berichten über diese Fehlfunktion nachgehen wolle. In diesem Zusammenhang wundert uns nur, dieser Sachverhalt, der seit Monaten bekannt ist, bei Apple nicht längst aufgegriffen wurde.

Eltern, die Apples Kinderschutzfunktionen verwenden wollen, finden bei der Stiftung Warentest eine Übersicht der verfügbaren Funktionen und eine Anleitung, diese so verlässlich und effektiv wie möglich zu verwenden.

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