Kostenfalle GEZ-Service: So vermeiden Sie unnötige Kosten
Sie ziehen um und müssen den Rundfunkbeitrag ummelden? Das geht einfach online – und ist kostenlos. Doch offiziell scheinende Webseiten wie dein-rundfunkbeitrag.de bitten trotzdem zur Kasse. Worauf Sie achten müssen.Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter, mit kostenpflichtigen Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag Kasse zu machen. Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) vor der Website dein-rundfunkbeitrag.de. Hier werden Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kasse gebeten, obwohl die Leistungen des Beitragsservices eigentlich kostenlos sind. 40 Euro Zusatzkosten wegen Rundfunkbeitrag-Änderung Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen den Rundfunkbeitrag abmelden, eine neue Wohnung anmelden oder Änderungen zum Beitragskonto mitteilen. Bei der Suche im Netz stoßen sie oft auf die Seite dein-rundfunkbeitrag.de, die sich durch gekaufte Werbeanzeigen ganz oben in den Suchergebnissen platziert. Das Problem: Die Betreiberfirma Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai verlangt für die Übermittlung von Formularen an den Beitragsservice 39,99 Euro. Dabei sind alle Online-Services zum Rundfunkbeitrag kostenlos. Die offiziellen Formulare finden Sie hier auf rundfunkbeitrag.de. Schon im Vorjahr Beschwerden und Verfahren Wie viele Menschen schon in die Kostenfalle getappt sind, ist unklar. Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Verbraucherrecht von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt auf Anfrage gegenüber ÖKO-TEST, es würden täglich Beschwerden eingehen und man gehe davon aus, dass sich nur ein geringer Teil der Betroffenen bei ihnen melde. Im Vorjahr hatten mehrere Verbraucherzentralen schon vor der baugleichen Seite service-rundfunkbeitrag.de gewarnt, die dieselbe Masche nutzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im November 2024 eine Sammelklage eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten – die intransparente Darstellung der Kosten solle außerdem untersagt werden. Wie das Verfahren ausgeht, ist noch offen – Betroffene können sich hier unter sammelklagen.de immer noch anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Plattform service-rundfunkbeitrag.de eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen erhebt Gebühren für einen eigentlich kostenlosen Service. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen sollten.dein-rundfunkbeitrag.de will Widerrufsrecht umgehen Der Hinweis auf die Kosten befindet sich versteckt bei dein-rundfunkbeitrag.de in einem längeren Fließtext unter den Onlineformularen. Zudem muss man per Checkbox folgender Formulierung zustimmen: "Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere." Das Widerrufsrecht gilt eigentlich 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages – innerhalb dieses Zeitraums kann man Verträge formlos widerrufen. Eine ähnliche Formulierung wurde auch im Vorjahr von www.service-rundfunkbeitrag.de genutzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatte das Unternehmen hinter dem Dienst – die SSS-Software Special Service GmbH – damals abgemahnt. Die Begründung: Nach Auffassung der VZ Sachsen-Anhalt würde die Firma unter anderem gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflichten verletzen. Nicht nur bei Rundfunkbeitrag: So schützen Sie sich vor Kostenfallen Nicht nur den Rundfunkbeitrag kann man inzwischen online ummelden. Es lässt sich auch die Geburtsurkunde anfordern, das Führungszeugnis, den Grundbuchauszug und vieles mehr. Doch auch hier gibt es viele Angebote, an denen sich Unternehmen bereichern wollen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, bei der Nutzung von Online-Diensten genau hinzusehen: Prüfen Sie Suchmaschinenergebnisse: Stehen dort Formulierungen wie "Gesponsert", "Anzeige" oder "Werbung"? Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Vorteilen überzeugen. (Zum Beispiel: "in nur wenigen Schritten zum fertigen Antrag", "schnell und stressfrei" oder "kein langes Warten in der Behörde".) Offizielle Namen oder Flaggenfarben deuten noch nicht auf eine offizielle Webseite hin. Prüfen Sie immer das Impressum: Wer ist der Anbieter? Wo sitzt er? Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Welche Leistungen werden erbracht? Erhalten Sie ein Dokument oder wird Ihre Anfrage nur weitergeleitet? Machen Sie am besten Screenshots von der Bestellseite: Unter welchen Bedingungen wurde Ihnen die Dienstleistung verkauft? Das kann beim Widerruf des Vertrags unter Umständen nützlich sein. Auf ihrer Webseite listet die VZ Hamburg zweifelhafte Online-Angebote auf: Steht der Dienst, den Sie nutzen wollen, auf der Liste? Mit etwas Glück einen tollen Preis einheimsen: Gewinnspiele haben für viele einen besonderen Reiz. Welche rechtlichen Aspekte hierbei eine Rolle spielen.Auf Rundfunkbeitrag-Falle reingefallen: Was tun? Sollten Sie bereits in eine Kostenfalle getappt sei
Sie ziehen um und müssen den Rundfunkbeitrag ummelden? Das geht einfach online – und ist kostenlos. Doch offiziell scheinende Webseiten wie dein-rundfunkbeitrag.de bitten trotzdem zur Kasse. Worauf Sie achten müssen.
Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter, mit kostenpflichtigen Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag Kasse zu machen. Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) vor der Website dein-rundfunkbeitrag.de. Hier werden Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kasse gebeten, obwohl die Leistungen des Beitragsservices eigentlich kostenlos sind.
40 Euro Zusatzkosten wegen Rundfunkbeitrag-Änderung
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen den Rundfunkbeitrag abmelden, eine neue Wohnung anmelden oder Änderungen zum Beitragskonto mitteilen. Bei der Suche im Netz stoßen sie oft auf die Seite dein-rundfunkbeitrag.de, die sich durch gekaufte Werbeanzeigen ganz oben in den Suchergebnissen platziert.
Das Problem: Die Betreiberfirma Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai verlangt für die Übermittlung von Formularen an den Beitragsservice 39,99 Euro.
Dabei sind alle Online-Services zum Rundfunkbeitrag kostenlos. Die offiziellen Formulare finden Sie hier auf rundfunkbeitrag.de.
Schon im Vorjahr Beschwerden und Verfahren
Wie viele Menschen schon in die Kostenfalle getappt sind, ist unklar. Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Verbraucherrecht von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt auf Anfrage gegenüber ÖKO-TEST, es würden täglich Beschwerden eingehen und man gehe davon aus, dass sich nur ein geringer Teil der Betroffenen bei ihnen melde.
Im Vorjahr hatten mehrere Verbraucherzentralen schon vor der baugleichen Seite service-rundfunkbeitrag.de gewarnt, die dieselbe Masche nutzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im November 2024 eine Sammelklage eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten – die intransparente Darstellung der Kosten solle außerdem untersagt werden. Wie das Verfahren ausgeht, ist noch offen – Betroffene können sich hier unter sammelklagen.de immer noch anmelden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Plattform service-rundfunkbeitrag.de eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen erhebt Gebühren für einen eigentlich kostenlosen Service. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen sollten.
dein-rundfunkbeitrag.de will Widerrufsrecht umgehen
Der Hinweis auf die Kosten befindet sich versteckt bei dein-rundfunkbeitrag.de in einem längeren Fließtext unter den Onlineformularen. Zudem muss man per Checkbox folgender Formulierung zustimmen: "Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere." Das Widerrufsrecht gilt eigentlich 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages – innerhalb dieses Zeitraums kann man Verträge formlos widerrufen.
Eine ähnliche Formulierung wurde auch im Vorjahr von www.service-rundfunkbeitrag.de genutzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatte das Unternehmen hinter dem Dienst – die SSS-Software Special Service GmbH – damals abgemahnt. Die Begründung: Nach Auffassung der VZ Sachsen-Anhalt würde die Firma unter anderem gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflichten verletzen.
Nicht nur bei Rundfunkbeitrag: So schützen Sie sich vor Kostenfallen
Nicht nur den Rundfunkbeitrag kann man inzwischen online ummelden. Es lässt sich auch die Geburtsurkunde anfordern, das Führungszeugnis, den Grundbuchauszug und vieles mehr. Doch auch hier gibt es viele Angebote, an denen sich Unternehmen bereichern wollen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, bei der Nutzung von Online-Diensten genau hinzusehen:
- Prüfen Sie Suchmaschinenergebnisse: Stehen dort Formulierungen wie "Gesponsert", "Anzeige" oder "Werbung"?
- Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Vorteilen überzeugen. (Zum Beispiel: "in nur wenigen Schritten zum fertigen Antrag", "schnell und stressfrei" oder "kein langes Warten in der Behörde".)
- Offizielle Namen oder Flaggenfarben deuten noch nicht auf eine offizielle Webseite hin.
- Prüfen Sie immer das Impressum: Wer ist der Anbieter? Wo sitzt er?
- Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Welche Leistungen werden erbracht? Erhalten Sie ein Dokument oder wird Ihre Anfrage nur weitergeleitet?
- Machen Sie am besten Screenshots von der Bestellseite: Unter welchen Bedingungen wurde Ihnen die Dienstleistung verkauft? Das kann beim Widerruf des Vertrags unter Umständen nützlich sein.
- Auf ihrer Webseite listet die VZ Hamburg zweifelhafte Online-Angebote auf: Steht der Dienst, den Sie nutzen wollen, auf der Liste?
Mit etwas Glück einen tollen Preis einheimsen: Gewinnspiele haben für viele einen besonderen Reiz. Welche rechtlichen Aspekte hierbei eine Rolle spielen.
Auf Rundfunkbeitrag-Falle reingefallen: Was tun?
Sollten Sie bereits in eine Kostenfalle getappt sein, kann zum Beispiel eine Beratung bei den Verbraucherzentralen hilfreich sein. Dies is vor allem dann sinnvoll, wenn man den geforderten Rechnungsbetrag noch nicht überwiesen hat. Der Grund:
"Entspricht die Website nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist zum Beispiel der Preis nicht ersichtlich, so steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Rückzahlungsanspruch zu", erklärt Julia Rehberg. "Die praktische Durchsetzung, insbesondere wenn das Unternehmen außerhalb Deutschland sitzt, ist in der Praxis allerdings schwierig bis aussichtslos."
Wenn man das Geld also überweist, ist die Chance gering, es zurückzuerhalten. Hat man nur eine Rechnung erhalten und kontaktiert beispielsweise die VZ Hamburg, zeigen die Expertinnen und Experten den Rechtsweg auf und beraten individuell.
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