Granini Trinkgenuss Orange ist "Mogelpackung des Jahres"
Weniger Inhalt, höhere Kosten: Die Verbraucherzentrale hat die dreisteste Mogelpackung des vergangenen Jahres gesucht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben abgestimmt und entschieden: Granini Trinkgenuss Orange ist die "Mogelpackung des Jahres 2024".Der Saft "Granini Trinkgenuss Orange" wurde von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt. Der Hersteller hat im Frühjahr 2024 die Rezeptur des beliebten Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem hat der Handel den Verkaufspreis beibehalten. Bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht dies einer Verdoppelung des Preises. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Etiketten kaum verändert wurden und der Hinweis auf die neue Zusammensetzung fehlt. Nur der Hinweis "100 % Fruchtsaft" wurde entfernt, ohne jedoch durch eine Angabe des tatsächlichen Fruchtgehalts von 50 % ersetzt zu werden. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnete das Vorgehen von Eckes-Granini als besonders dreist. Es sei versucht worden, die Rezepturänderung zu vertuschen. Bei einer Stichprobe der Verbraucherschützer in rund 20 Hamburger Supermärkten war das Getränk aktuell nicht erhältlich. "Wahrscheinlich hat Eckes-Granini die Belieferung eingestellt, weil sich das Unternehmen und die Händler nicht über den Preis einigen konnten", erklärt Valet. Ernteausfälle durch den Klimawandel und eine Pflanzenkrankheit bei Orangenbäumen haben zuletzt zu massiven Preissteigerungen für Orangensaftkonzentrat geführt, die Saftproduzenten unter Druck setzen.Ob pur oder als Schorle – Apfelsaft ist beliebt. Deshalb ist es gut, dass wir knapp die Hälfte der überprüften naturtrüben Apfelsäfte empfehlen können. Doch der Genuss wird durch Pestizidrückstände getrübt. Sie stecken in 14 von 32 Produkten in unserem Test. Und auch das Schimmelpilzgift Patulin ist wieder ein Problem.Die Abstimmungsergebnisse im Detail Die Liste der Kandidaten zeigt, wie vielfältig die Tricks der Hersteller sind. 1. Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: 15.694 Stimmen (48,4 %) Der Fruchtsaftgehalt wurde von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert und durch Zuckerwasser ersetzt – ohne dabei den Preis anzupassen. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen somit denselben Preis für ein qualitativ minderwertigeres Produkt. 2. Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: 6.892 Stimmen (21,2 %) Hier wurde die Füllmenge von 150 auf 80 Gramm reduziert, während der Preis um einen Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von 150 Prozent. Die Verpackung täuscht durch ihre Größe mehr Inhalt vor. 3. Cremissimo Bourbon Vanille Eis von Unilever: 4.544 Stimmen (14,0 %) Bei diesem Speiseeis schrumpfte die Füllmenge von 1.300 auf 900 Milliliter, während der Preis unverändert blieb. Dies führt zu einer versteckten Preiserhöhung von bis zu 44 Prozent. 4. Dove Duschcreme von Unilever: 3.086 Stimmen (9,5 %) Die neue Duschcreme enthält weniger Inhalt und kostet fast doppelt so viel wie die vorherige Version, obwohl die Inhaltsstoffe fast identisch sind. Dies stellt eine erhebliche Preissteigerung dar, ohne erkennbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden. 5. Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: 2.225 Stimmen (6,9 %) Hier wurde die Füllmenge von 200 Gramm auf 100 Gramm reduziert. Trotz gleichbleibendem Verkaufspreis von 1,99 Euro bedeutet das eine Preiserhöhung von 100 Prozent. Aus zwei Plastikschalen wurde einfach eine gemacht.Verbraucherzentrale fordert Kennzeichnungspflicht Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Politik trotz des seit Jahren bekannten Problems, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend vor solchen Tricks schützt. Andere Länder wie Ungarn, Frankreich und Brasilien haben bereits Maßnahmen zur Kennzeichnung von Mogelpackungen ergriffen. Die Verbraucherzentrale fordert eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen, bei der die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung auf der Verpackung angegeben werden. Zudem sollten die Verpackungen an den reduzierten Inhalt angepasst werden, um die Umweltbelastung zu minimieren. Weiterlesen auf oekotest.de: Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher: Mogelpackung auch im Onlinehandel verboten Das ist die "Mogelpackung des Jahres" 2023
Weniger Inhalt, höhere Kosten: Die Verbraucherzentrale hat die dreisteste Mogelpackung des vergangenen Jahres gesucht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben abgestimmt und entschieden: Granini Trinkgenuss Orange ist die "Mogelpackung des Jahres 2024".
Der Saft "Granini Trinkgenuss Orange" wurde von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt. Der Hersteller hat im Frühjahr 2024 die Rezeptur des beliebten Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem hat der Handel den Verkaufspreis beibehalten. Bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht dies einer Verdoppelung des Preises.
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Etiketten kaum verändert wurden und der Hinweis auf die neue Zusammensetzung fehlt. Nur der Hinweis "100 % Fruchtsaft" wurde entfernt, ohne jedoch durch eine Angabe des tatsächlichen Fruchtgehalts von 50 % ersetzt zu werden.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnete das Vorgehen von Eckes-Granini als besonders dreist. Es sei versucht worden, die Rezepturänderung zu vertuschen. Bei einer Stichprobe der Verbraucherschützer in rund 20 Hamburger Supermärkten war das Getränk aktuell nicht erhältlich.
"Wahrscheinlich hat Eckes-Granini die Belieferung eingestellt, weil sich das Unternehmen und die Händler nicht über den Preis einigen konnten", erklärt Valet. Ernteausfälle durch den Klimawandel und eine Pflanzenkrankheit bei Orangenbäumen haben zuletzt zu massiven Preissteigerungen für Orangensaftkonzentrat geführt, die Saftproduzenten unter Druck setzen.
Ob pur oder als Schorle – Apfelsaft ist beliebt. Deshalb ist es gut, dass wir knapp die Hälfte der überprüften naturtrüben Apfelsäfte empfehlen können. Doch der Genuss wird durch Pestizidrückstände getrübt. Sie stecken in 14 von 32 Produkten in unserem Test. Und auch das Schimmelpilzgift Patulin ist wieder ein Problem.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail
Die Liste der Kandidaten zeigt, wie vielfältig die Tricks der Hersteller sind.
1. Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: 15.694 Stimmen (48,4 %)
Der Fruchtsaftgehalt wurde von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert und durch Zuckerwasser ersetzt – ohne dabei den Preis anzupassen. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen somit denselben Preis für ein qualitativ minderwertigeres Produkt.
2. Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: 6.892 Stimmen (21,2 %)
Hier wurde die Füllmenge von 150 auf 80 Gramm reduziert, während der Preis um einen Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von 150 Prozent. Die Verpackung täuscht durch ihre Größe mehr Inhalt vor.
3. Cremissimo Bourbon Vanille Eis von Unilever: 4.544 Stimmen (14,0 %)
Bei diesem Speiseeis schrumpfte die Füllmenge von 1.300 auf 900 Milliliter, während der Preis unverändert blieb. Dies führt zu einer versteckten Preiserhöhung von bis zu 44 Prozent.
4. Dove Duschcreme von Unilever: 3.086 Stimmen (9,5 %)
Die neue Duschcreme enthält weniger Inhalt und kostet fast doppelt so viel wie die vorherige Version, obwohl die Inhaltsstoffe fast identisch sind. Dies stellt eine erhebliche Preissteigerung dar, ohne erkennbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden.
5. Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: 2.225 Stimmen (6,9 %)
Hier wurde die Füllmenge von 200 Gramm auf 100 Gramm reduziert. Trotz gleichbleibendem Verkaufspreis von 1,99 Euro bedeutet das eine Preiserhöhung von 100 Prozent. Aus zwei Plastikschalen wurde einfach eine gemacht.
Verbraucherzentrale fordert Kennzeichnungspflicht
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Politik trotz des seit Jahren bekannten Problems, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend vor solchen Tricks schützt. Andere Länder wie Ungarn, Frankreich und Brasilien haben bereits Maßnahmen zur Kennzeichnung von Mogelpackungen ergriffen.
Die Verbraucherzentrale fordert eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen, bei der die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung auf der Verpackung angegeben werden. Zudem sollten die Verpackungen an den reduzierten Inhalt angepasst werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
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