Gefälschte Steuerbescheide: So erkennen Sie den Betrug

Jetzt hält sie nicht mal mehr das Porto ab: Kriminelle versuchen mit Hilfe von gefälschten Steuerbescheiden Kasse zu machen. Geforderte Steuernachzahlungen sollten Sie daher sorgfältig prüfen.Steuerbescheid eingetroffen? Wird in dem Schreiben eine unerklärliche Nachzahlung gefordert, sollten Sie besser noch mal genau hinschauen, bevor sie sich an die Überweisung machen. In mehreren Bundesländern wurden Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits gefälschte Steuerbescheide per Post zugestellt, teilt das brandenburgische Finanzministerium mit. Wer der Forderung nachkommt, überweist nicht an die zuständige Behörde, sondern an Kriminelle. Mit folgenden Ratschlägen tappen Sie nicht in die Falle: Prüfen Sie Steuerbescheide immer aufmerksam – gleichen Sie insbesondere die persönliche Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer genau ab. Bei gefälschten Dokumenten stimmen oft nur Name und Adresse, die anderen Daten sind frei erfunden. Erwarten Sie keinen Steuerbescheid oder haben Sie Zweifel an der Echtheit? Dann fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach, ob alles seine Richtigkeit hat. Kontaktdaten finden Sie zum Beispiel auf dem Steuerbescheid des Vorjahres. Brauchen Sie den Steuerbescheid unbedingt per Post? Falls nicht, können Sie beim Online-Finanzamt Elster auch in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids einwilligen. Dann können Sie das Dokument nur dort abrufen. Schon vor Abgabe einer Steuererklärung von einer Lohnsteuer-Ermäßigung profitieren? Das geht. Dafür müssen Sie bei Ihrem Finanzamt nur Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.Weiterlesen auf oekotest.de: Gefälschte QR-Codes: Wie Sie sich vor der Betrugsmasche schützen 116 116 auf dem Display? Sperr-Notruf warnt vor Fake-Anrufen Neue Masche: Energieanbieterwechsel nicht per SMS bestätigen

Jan 20, 2025 - 15:19
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Gefälschte Steuerbescheide: So erkennen Sie den Betrug

Jetzt hält sie nicht mal mehr das Porto ab: Kriminelle versuchen mit Hilfe von gefälschten Steuerbescheiden Kasse zu machen. Geforderte Steuernachzahlungen sollten Sie daher sorgfältig prüfen.

Steuerbescheid eingetroffen? Wird in dem Schreiben eine unerklärliche Nachzahlung gefordert, sollten Sie besser noch mal genau hinschauen, bevor sie sich an die Überweisung machen. In mehreren Bundesländern wurden Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits gefälschte Steuerbescheide per Post zugestellt, teilt das brandenburgische Finanzministerium mit. Wer der Forderung nachkommt, überweist nicht an die zuständige Behörde, sondern an Kriminelle.

Mit folgenden Ratschlägen tappen Sie nicht in die Falle:

  • Prüfen Sie Steuerbescheide immer aufmerksam – gleichen Sie insbesondere die persönliche Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer genau ab. Bei gefälschten Dokumenten stimmen oft nur Name und Adresse, die anderen Daten sind frei erfunden.
  • Erwarten Sie keinen Steuerbescheid oder haben Sie Zweifel an der Echtheit? Dann fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach, ob alles seine Richtigkeit hat. Kontaktdaten finden Sie zum Beispiel auf dem Steuerbescheid des Vorjahres.
  • Brauchen Sie den Steuerbescheid unbedingt per Post? Falls nicht, können Sie beim Online-Finanzamt Elster auch in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids einwilligen. Dann können Sie das Dokument nur dort abrufen.

Schon vor Abgabe einer Steuererklärung von einer Lohnsteuer-Ermäßigung profitieren? Das geht. Dafür müssen Sie bei Ihrem Finanzamt nur Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.

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