„Die Guten“ dürfen nicht zur Bundestagswahl antreten – „Die Liebe“ schon
Was unterscheidet den Bundeswahlausschuss von den linken Politikern und Journalisten, die an der „Brandmauer“ die Grenzerkompanie geben? Der Ausschuss erkennt die AfD als „etablierte Partei“ an. Als solche gelten die Parteien, die im Bundestag vertreten sind – oder in einem Landtag mit einer Fraktion von wenigstens fünf Mitgliedern. Diese „etablierten“ Parteien dürfen automatisch zur Bundestagswahl Der Beitrag „Die Guten“ dürfen nicht zur Bundestagswahl antreten – „Die Liebe“ schon erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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