AUTOHAUS SteuerLuchs: Umstellung auf abweichendes Wirtschaftsjahr
Das FG Münster hat entschieden: Steuerliche Gründe allein reichen aus, um das Wirtschaftsjahr zu wechseln. Das Finanzamt darf eine solche Änderung nicht ablehnen.
Jan 15, 2025 - 10:30
Das FG Münster hat entschieden: Steuerliche Gründe allein reichen aus, um das Wirtschaftsjahr zu wechseln. Das Finanzamt darf eine solche Änderung nicht ablehnen.