Zahlungserinnerung. Ja, aber?!

In meinem E-Mail-Eingang lag eine Mail der Firma, die Mitte Dezember unsere Außenwerbeanlage wieder vollständig gangbar gemacht hatte. Insgesamt belief sich die dafür zu zahlende Summe auf 1144,49 Euro brutto. Die Mail war nur als "Re:" auf unseren vorhergehenden Mailverkehr verfasst und hieß auch nicht "Zahlungserinnerung" oder gar "Mahnung" und war auch knapp aber dezent formuliert: "Hallo Herr Harste, ich bitte um Zahlung der Rechnung vom 23.12.2024 in Höhe von 1144,49 Euro." Ich stutzte. Hatte ich die denn noch nicht beglichen? Bei sowas bin ich eigentlich immer sehr schnell. Wenn ich eine Rechnung bekomme, bezahle ich sie quasi sofort oder spätestens am nächsten Arbeitstag wenn sich in dem Moment gerade keine Gelegenheit mehr bietet. Der Blick in meine Onlinebanking-Software verschaffte Klarheit und so verfasste eine nette Antwort per Mail: Moin, ich hatte die Rechnung am 23.12.2024 um 11:37 Uhr via E-Mail bekommen und laut meinem Onlinebanking hatte ich sie am 23.12.2024 um 11:46 Uhr bereits überwiesen. Ich möchte jede Schuld von mir weisen, denn schneller geht es wirklich nicht. Ich überprüfte natürlich noch, ob IBAN oder möglicherweise auch nur die angegebene Rechnungsnummer falsch gewesen sein könnten, aber da war alles in Ordnung. Zahlungseingang übersehen. Tzz … Vermutlich hatte seine Buchhaltung nicht im Traum damit gerechnet, dass die Zahlung nicht nur noch am selben Tag des Rechnungsversands, sondern bereits eine Viertelstunde später auf dem Konto landen würde. Da wir bei der selben Bank sind dürfte der Zahlungseingang nämlich innerhalb weniger Augenblicke bereits auf seinem Konto zu finden gewesen sein.

Jan 31, 2025 - 22:34
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Zahlungserinnerung. Ja, aber?!
In meinem E-Mail-Eingang lag eine Mail der Firma, die Mitte Dezember unsere Außenwerbeanlage wieder vollständig gangbar gemacht hatte. Insgesamt belief sich die dafür zu zahlende Summe auf 1144,49 Euro brutto.

Die Mail war nur als "Re:" auf unseren vorhergehenden Mailverkehr verfasst und hieß auch nicht "Zahlungserinnerung" oder gar "Mahnung" und war auch knapp aber dezent formuliert: "Hallo Herr Harste, ich bitte um Zahlung der Rechnung vom 23.12.2024 in Höhe von 1144,49 Euro."

Ich stutzte. Hatte ich die denn noch nicht beglichen? Bei sowas bin ich eigentlich immer sehr schnell. Wenn ich eine Rechnung bekomme, bezahle ich sie quasi sofort oder spätestens am nächsten Arbeitstag wenn sich in dem Moment gerade keine Gelegenheit mehr bietet.

Der Blick in meine Onlinebanking-Software verschaffte Klarheit und so verfasste eine nette Antwort per Mail:

Moin,
ich hatte die Rechnung am 23.12.2024 um 11:37 Uhr via E-Mail bekommen und laut meinem Onlinebanking hatte ich sie am 23.12.2024 um 11:46 Uhr bereits überwiesen. Ich möchte jede Schuld von mir weisen, denn schneller geht es wirklich nicht. :-)
Ich überprüfte natürlich noch, ob IBAN oder möglicherweise auch nur die angegebene Rechnungsnummer falsch gewesen sein könnten, aber da war alles in Ordnung.

Zahlungseingang übersehen. Tzz … Vermutlich hatte seine Buchhaltung nicht im Traum damit gerechnet, dass die Zahlung nicht nur noch am selben Tag des Rechnungsversands, sondern bereits eine Viertelstunde später auf dem Konto landen würde. Da wir bei der selben Bank sind dürfte der Zahlungseingang nämlich innerhalb weniger Augenblicke bereits auf seinem Konto zu finden gewesen sein.