Sächsische AfD darf als gesichert rechtsextrem eingestuft werden
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat bestätigt, dass der sächsische Verfassungsschutz die AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Partei Bestrebungen „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ verfolge.
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