Oberverwaltungsgericht in Sachsen urteilt AfD-Sachsen unterliegt Verfassungsschutz
Das Oberverwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die sächsische AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Wieso folgte das Gericht den Argumenten der Partei nicht? Dieser Beitrag Oberverwaltungsgericht in Sachsen urteilt AfD-Sachsen unterliegt Verfassungsschutz wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Das Oberverwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die sächsische AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Wieso folgte das Gericht den Argumenten der Partei nicht?
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