Bundesverfassungsgericht: Auslieferung von Maja T. an Ungarn war unzulässig
Im vergangenen Juni hat Deutschland die linksextreme Maja T., die sich selbst als nonbinär bezeichnet, an Ungarn ausgeliefert. Nun hat Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden.
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Im vergangenen Juni hat Deutschland die linksextreme Maja T., die sich selbst als nonbinär bezeichnet, an Ungarn ausgeliefert. Nun hat Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden.