BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen für die Sparda Bank Hessen an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sparda-Bank Hessen zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Diese Maßnahme basiert auf den Ergebnissen einer Sonderprüfung im Jahr 2024, die damals Mängel in der Geschäftsorganisation der Bank festgestellt hat. Konkret wurde festgestellt, dass das Institut die Anforderungen des § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht … Der Beitrag BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen für die Sparda Bank Hessen an erschien zuerst auf IT Finanzmagazin.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sparda-Bank Hessen zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Diese Maßnahme basiert auf den Ergebnissen einer Sonderprüfung im Jahr 2024, die damals Mängel in der Geschäftsorganisation der Bank festgestellt hat. Konkret wurde festgestellt, dass das Institut die Anforderungen des § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht …
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